Mitglied werden
BinG! heißt neue Mitgliedschöre und -quartette herzlich willkommen. Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen, die wir für unsere Mitglieder bereit halten.
Ordentliches Mitglied werden
Barbershop-Chöre und Barbershop-Quartette, die ihren Sitz in Deutschland haben, können nach Registrierung als ordentliche Mitglieder die Leistungen von BinG! in Anspruch nehmen und haben Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen. Die Mitgliedschaft eines ausländischen Chores oder Quartetts ist möglich, wenn im eigenen Land kein Barbershop-Verband besteht.
Weitere Informationen hierzu siehe Aufnahmeformulare.
Chöre
Die Jahresgebühr hängt von der Größe des Chores ab.
Sie beträgt 50 EUR für je 5 Personen. Deutsche Chöre sind
bei erstmaliger Mitgliedschaft bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem
die Mitgliedschaft bestätigt wird, von der Zahlung eines
Mitgliedbeitrags befreit. Für das zweite Jahr ist ein
Pauschalbetrag in Höhe von 100 EUR zu zahlen, in den folgenden
Jahren dann der volle Betrag.
Mit der Bestätigung der Mitgliedschaft ist der Chor registriert.
Weitere Informationen siehe Aufnahmeformular.
Quartette
Quartette, die an BinG! Wettbewerben und an von BinG! organisierten
Coachings - auch auf dem Harmony College - teilnehmen und mit der
BinG!-Website verlinkt werden möchten, müssen sich
registrieren lassen. Die Registrierungsgebühr beträgt
jährlich 100 EUR.
Außerdem muss jedes Quartettmitglied förderndes Mitglied sein
oder Mitglied eines BinG!-Chores.
Weitere Informationen siehe Aufnahmeformular.
Förderndes Mitglied werden
Fördernde Mitglieder können alle Privatpersonen und juristischen Personen werden, auch wenn sie ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Fördernde Mitglieder können ebenfalls die vollen Leistungen von BinG! (Einschränkung: kein Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen, ausländische Fördermitglieder können nicht an offiziellen BinG! Wettbewerben teilnehmen) in Anspruch nehmen. Der jährliche Beitrag pro Person beträgt 20 EUR.
Weitere Informationen hierzu siehe Aufnahmeformular.
